Ausbildungsberuf: Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch-technischer Assistent

Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre

 

Die Ausbildung umfasst:

  • einen 2-jährigen Lehrgang an der Berufsfachschule
  • ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke während der Ferien,
  • eine Ausbildung in Erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung,
  • nach bestandenem 1. Prüfungsabschnitt folgt eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke, die mit dem 2. Prüfungsabschnitt beendet wird.


1. Ausbildungsziel


Die PTA arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers. Während der Ausbildung soll sich der Berufsfachschüler Kenntnisse aneignen und Fertigkeiten erwerben, um folgende pharmazeutische Tätigkeiten ausüben zu können:

  • Entwicklung von Arzneimitteln,
  • Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln,
  • Information und Beratung über Arzneimittel,
  • Abgabe von Arzneimitteln.

 

2. Zugangsvoraussetzungen


Für die Ausbildung im Ausbildungsberuf PTA kann sich bewerben, wer einen Realschul- oder
gleichwertigen Bildungsabschluss erfolgreich erworben hat.

In den naturwissenschaftlichen Fächern sollten sehr gute bis gute Leistungen vorliegen.

 

3. Stundentafel


 Unterrichtsfächer Jahresstunden
  Klasse I Klasse II
 Deutsch/Kommunikation 40 40
 Sozialkunde 40 40
 Sport 20 20
 Englisch (fachbezogen) 40 40
 Mathematik (fachbezogen) 80 40
 Arzneimittelkunde 160 120
 Allgemeine und pharmazeutische Chemie 120 80
 Galenik 80 60
 Botanik und Drogenkunde 60 40
 Gefahrstoffe, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde 40 40
 Medizinproduktekunde 20 40
 Ernährungskunde und Diätetik   40
 Körperpflegekunde   40
 Physikalische Gerätekunde 40  
 Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde 40 40
 Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich
 Untersuchungen von Körperflüssigkeiten *
240 240
 Übungen zur Drogenkunde * 40 80
 Galenische Übungen * 240 260
 Apothekenpraxis einschließlich EDV * 40 80
 Unterrichtsstunden pro Jahr 1340 1340

* Fachpraktischer Unterricht

4. Abschlüsse und Berechtigungen


Eine Tätigkeit unter der Bezeichnung „Pharmazeutisch-technischeAssistentin/

Pharmazeutisch-technischer Assistent“ bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erst nach erfolgreichem Berufsabschluss von der zuständigen Landesbehörde erteilt.

 

5. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopie des letzten Zeugnisses
  • frankierter Rückantwortumschlag (C4) für Rücksendung der Bewerbungsunterlagen

 

Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres
Heimatortes. Für die sechsmonatige praktische Ausbildung wird ein tariflich festgelegtes Praktikumsentgelt durch die Praktikumsapotheke gezahlt.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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