Ausbildungsberuf: Pharmazeutisch-technische Assistentin/ Pharmazeutisch-technischer Assistent
Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre
Die Ausbildung umfasst:
- einen 2-jährigen Lehrgang an der Berufsfachschule
- ein Praktikum von 160 Stunden in einer Apotheke während der Ferien,
- eine Ausbildung in Erster Hilfe von 8 Doppelstunden außerhalb der schulischen Ausbildung,
- nach bestandenem 1. Prüfungsabschnitt folgt eine halbjährige praktische Ausbildung in einer Apotheke, die mit dem 2. Prüfungsabschnitt beendet wird.
1. Ausbildungsziel
Die PTA arbeitet unter Aufsicht eines Apothekers. Während der Ausbildung soll sich der Berufsfachschüler Kenntnisse aneignen und Fertigkeiten erwerben, um folgende pharmazeutische Tätigkeiten ausüben zu können:
- Entwicklung von Arzneimitteln,
- Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln,
- Information und Beratung über Arzneimittel,
- Abgabe von Arzneimitteln.
2. Zugangsvoraussetzungen
Für die Ausbildung im Ausbildungsberuf PTA kann sich bewerben, wer einen Realschul- oder
gleichwertigen Bildungsabschluss erfolgreich erworben hat.
In den naturwissenschaftlichen Fächern sollten sehr gute bis gute Leistungen vorliegen.
3. Stundentafel
Unterrichtsfächer | Jahresstunden | |
Klasse I | Klasse II | |
Deutsch/Kommunikation | 40 | 40 |
Sozialkunde | 40 | 40 |
Sport | 20 | 20 |
Englisch (fachbezogen) | 40 | 40 |
Mathematik (fachbezogen) | 80 | 40 |
Arzneimittelkunde | 160 | 120 |
Allgemeine und pharmazeutische Chemie | 120 | 80 |
Galenik | 80 | 60 |
Botanik und Drogenkunde | 60 | 40 |
Gefahrstoffe, Pflanzenschutz- und Umweltschutzkunde | 40 | 40 |
Medizinproduktekunde | 20 | 40 |
Ernährungskunde und Diätetik | 40 | |
Körperpflegekunde | 40 | |
Physikalische Gerätekunde | 40 | |
Pharmazeutische Gesetzes- und Berufskunde | 40 | 40 |
Chemisch-pharmazeutische Übungen einschließlich Untersuchungen von Körperflüssigkeiten * |
240 | 240 |
Übungen zur Drogenkunde * | 40 | 80 |
Galenische Übungen * | 240 | 260 |
Apothekenpraxis einschließlich EDV * | 40 | 80 |
Unterrichtsstunden pro Jahr | 1340 | 1340 |
* Fachpraktischer Unterricht
4. Abschlüsse und Berechtigungen
Eine Tätigkeit unter der Bezeichnung „Pharmazeutisch-technischeAssistentin/
Pharmazeutisch-technischer Assistent“ bedarf einer Erlaubnis. Die Erlaubnis wird erst nach erfolgreichem Berufsabschluss von der zuständigen Landesbehörde erteilt.
5. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie des letzten Zeugnisses
- frankierter Rückantwortumschlag (C4) für Rücksendung der Bewerbungsunterlagen
Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres
Heimatortes. Für die sechsmonatige praktische Ausbildung wird ein tariflich festgelegtes Praktikumsentgelt durch die Praktikumsapotheke gezahlt.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.