Ausbildungsberuf: Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)

 Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) üben ihre Tätigkeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Für ihre Tätigkeit in der Behandlungsassistenz und der Prophylaxe einerseits sowie der Praxisorganisation und –verwaltung andererseits benötigen sie daher neben medizinischen und ökonomischen Fachkenntnissen eine hohe Sozialkompetenz, die sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen. Bei der Organisation und Durchführung ihrer Arbeit beachtet die ZFA ergonomische und ökologische Aspekte und handelt kostenbewusst. Sie begreift ihre Tätigkeit als Dienstleistung am Patienten.

 

2. Stundentafel


  Jahresstunden
 Berufsübergreifender Lernbereich Grundstufe I Fachstufe I Fachstufe II
 Deutsch 0-40 0-40 0-40
 Sozialkunde 0-40 0-40 0-40
 Sport 0-40 0-40 0-40
 Religion oder Ethik 0-40 0-40 0-40
 Wahlpflicht 40-120 40-120 40-120
 Berufsbezogener Lernbereich / Lernfelder      
1 Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten 80    
2 Patienten empfangen und begleiten 60    
3 Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten 80    
4 Patienten bei der Kariestherapie begleiten 60    
5 Patienten bei endodontischen Behandlung begleiten    60  
6 Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten   60  
7 Medinzinische Notfälle begleiten   40  
8 Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten   40  
9 Praxisbedarf beschaffen und verwalten   80  

10 Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten

    80
11 Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten     80
12 Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden     40
13 Arbeitsprozesse organisieren und optimieren     80
 Gesamtstundenzahl 480 480 480

 

 

3. Bewerbungsvorgang


Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) und dem Auszubildenden abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Landesärztekammer. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der zuständigen Berufsschule an.

 

Hinweise: Während der Ausbildung wird ein tariflich festgelegtes Ausbildungsentgelt gezahlt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.




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