Ausbildungsberuf: Zahnmedizinische(r) Fachangestellte(r)
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
1. Ausbildungsziel
Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) üben ihre Tätigkeit im Team aus und haben unmittelbaren Kontakt zum Patienten. Für ihre Tätigkeit in der Behandlungsassistenz und der Prophylaxe einerseits sowie der Praxisorganisation und –verwaltung andererseits benötigen sie daher neben medizinischen und ökonomischen Fachkenntnissen eine hohe Sozialkompetenz, die sie befähigt, einfühlsam mit den Patienten umzugehen, um zum Aufbau eines dauerhaften Vertrauensverhältnisses beizutragen. Bei der Organisation und Durchführung ihrer Arbeit beachtet die ZFA ergonomische und ökologische Aspekte und handelt kostenbewusst. Sie begreift ihre Tätigkeit als Dienstleistung am Patienten.
2. Stundentafel
Jahresstunden | |||
Berufsübergreifender Lernbereich | Grundstufe I | Fachstufe I | Fachstufe II |
Deutsch | 0-40 | 0-40 | 0-40 |
Sozialkunde | 0-40 | 0-40 | 0-40 |
Sport | 0-40 | 0-40 | 0-40 |
Religion oder Ethik | 0-40 | 0-40 | 0-40 |
Wahlpflicht | 40-120 | 40-120 | 40-120 |
Berufsbezogener Lernbereich / Lernfelder | |||
1 Die eigene Rolle im Ausbildungsbetrieb mitgestalten | 80 | ||
2 Patienten empfangen und begleiten | 60 | ||
3 Hygienemaßnahmen organisieren und Medizinprodukte aufbereiten | 80 | ||
4 Patienten bei der Kariestherapie begleiten | 60 | ||
5 Patienten bei endodontischen Behandlung begleiten | 60 | ||
6 Patienten bei chirurgischen Behandlungen begleiten | 60 | ||
7 Medinzinische Notfälle begleiten | 40 | ||
8 Patienten bei parodontologischen Behandlungen begleiten | 40 | ||
9 Praxisbedarf beschaffen und verwalten | 80 | ||
10 Patienten bei prophylaktischen und kieferorthopädischen Behandlungen begleiten |
80 | ||
11 Patienten bei prothetischen Behandlungen begleiten | 80 | ||
12 Bildgebende Verfahren und Strahlenschutzmaßnahmen anwenden | 40 | ||
13 Arbeitsprozesse organisieren und optimieren | 80 | ||
Gesamtstundenzahl | 480 | 480 | 480 |
3. Bewerbungsvorgang
Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (Zahnarzt/Zahnärztin) und dem Auszubildenden abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Landesärztekammer. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der zuständigen Berufsschule an.
Hinweise: Während der Ausbildung wird ein tariflich festgelegtes Ausbildungsentgelt gezahlt.
Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.