Ausbildungsberuf: Masseur und medizinischer Bademeister

 Ausbildungsdauer: 2,5 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der physikalischen Therapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Heilung und Linderung, zur Wiederherstellung oder Verbesserung der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit, zu gesundheitsförderndem Verhalten und zum Kurerfolg zu geben.

 

2. Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung für den Zugang zur Ausbildung ist:

  • die Vollendung des 16. Lebensjahres und die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes sowie
  • mindestens der Hauptschulabschluss oder eine gleichwertige Schulbildung oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens einjähriger Dauer.

 

3. Stundentafel

 

 Unterrichtsfächer Jahresstunden
  Klasse I Klasse II
 Sport 35 25 
 Sprache und Schrifttum 35  
 Berufs-, Gesetzes- und Staatskunde 35 13 
 Anatomie  140 100 
 Physiologie 70 25 
 Allgemeine Krankheitslehre 35  
 Spezielle Krankheitslehre 175  200 
 Hygiene 35  
 Erste Hilfe und Verbandtechnik 35   
 Angewandte Physik/Biomechanik 20   
 Psychologie/Pädagogik/Soziologie 35  25 
 Prävention und Rehabilitation   25 
 Bewegungserziehung  35  
 Physikalischtherapeutische Befundtechniken 70   
 Klassische Massagetherapie 315   
 Reflexzonentherapie   150 
 Sonderformen der Massagetherapie   200 

 Übungsbehandlung im Rahmen der Massage und anderer

 physikalisch-therapeutischer Verfahren

 105 50 
 Elektro-, Licht- und Strahlentherapie  70 100 
 Hydro-, Balneo-, Thermo-und Inhalationstherapie  105 50 
 Unterrichtsstunden pro Jahr  1350 963 



4. Abschlüsse und Berechtigungen


Nach zweijähriger Ausbildung erhält der/die Schüler/in ein Zeugnis über die staatliche Prüfung für Masseure und medizinischer Bademeister. Anschließend ist ein sechsmonatiges Anerkennungspraktikum zu absolvieren, welches die Voraussetzung zur Erteilung der Berufserlaubnis ist. Die Berufserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Landes-behörde erteilt.

 

5. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der geforderten Zeugnisse
  • Zeugnis eines beliebigen Arztes über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • frankierter Rückantwortumschlag (C 4) für die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen


Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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