Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Ausbildungsdauer: 3 Jahre


1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen:

  • individuellen Pflegebedarf zu erheben, zu planen, zu organisieren, zu gestalten, zu steuern und zu dokumentieren,
  • ärztlich angeordnete Maßnahmen eigenständig durchzuführen,
  • mit anderen Berufsgruppen fachlich zu kommunizieren, effektiv zusammenzuarbeiten und dabei individuelle berufsübergreifende Lösungen bei Krankheitsbefunden und Pflegebedürftigkeit zu entwickeln, sowie teamorientiert umzusetzen,
  • die Qualität der Pflege durch Analysen und Evaluation zu sichern und zu entwickeln,
  • Fachliche Beratungen, Anleitungen und Unterstützung von zu pflegenden Menschen verschiedener Altersgruppen und ihrer Angehörigen durchzuführen.


2. Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzung ist die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes, sowie

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes,
  • ein erweitertes Führungszeugnis (Ausstellungsdatum bei Einreichung nicht älter als drei Monate)
  • der Realschulabschluss oder ein anderer als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss oder
  • der Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss, sofern eine erfolgreich abgeschlossene, mindestens zweijährige Berufsausbildung oder die Berufserlaubnis als (Alten-)Pflegehelfer oder Krankenpflegehelfer nachgewiesen wird.

 

3. Stundentafel


 

Lernfelder Anzahl der Wochenstunden
  gesamt 1./2. AJ 3. AJ
 LF 1. Ausbildungsart - Pflegefachfrau/Pflegefachmann werden  70 70   
 LF 2. Zu pflegende Menschen in der Bewegung und Selbstversorgung unterstützen  180 180   
 LF 3. Erste Pflegeerfahrungen reflektieren - verständigungsorientiert kommunizieren  80 80   
 LF 4. Gesundheit fördern und präventiv handeln  160 80  80 
 LF 5. Menschen in kurativen Prozessen pflegerisch unterstützen und       Patientensicherheit stärken  340 200  140 
 LF 6. In Akutsituationen sicher handeln  120 60  60 
 LF 7. Rehabilitatives Pflegehandeln im interprofessionellen Team  160 80  80 
 LF 8. Menschen in kritischen Lebenssiuationen und in der letzten Lebensphase begleiten  250 160  90 
 LF 9. Menschen in der Lebensgestaltung lebensweltorientiert unterstützen  200 150  50/110* 
 LF 10. Entwicklung und Gesundheit in Kindheit und Jugend in Pflegesituationen fördern  180 120  60/110* 
 LF 11. Menschen mit psychischen Gesundheitsproblemen und kognitiven Beeinträchtigungen personenzentriert und lebensweltbezogen unterstützen  160 80  80 
zur freien Verfügung 200 140 60
 Summe  2100 1400  700 

 *je nach Vertiefung

 

4. Bewerbungsvorgang


Der Ausbildungsvertrag wird zwischen der ausbildenden Einrichtung (stationäre oder ambulante Pflegeeinrichtung) und dem Auszubildenden geschlossen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Pflegeschule. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der Pflegeschule an.

 

Hinweise: Während der Ausbildung wird ein Ausbildungsentgeld vom Träger der praktischen Ausbildung gezahlt.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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