Schulische Ausbildung: Fachoberschule Gesundheit und Soziales

Schwerpunkt: Gesundheit

 Ausbildungsdauer: 2 Jahre (Klasse 11 und 12)

 

1. Ausbildungsziel

Diese Ausbildungsform gilt für Schüler, die die Fachhochschulreife erwerben wollen, um im Anschluss daran an einer Fachhochschule zu studieren oder die Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen.

 

2. Dauer und Gliederung der Ausbildung

 

Die Ausbildung dauert entweder:

  • 2 Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12 oder
  • 1 Jahr in der Klasse 12

 

3. Zugangsvoraussetzung


In die Klasse 11 der Fachoberschule Gesundheit kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. 
  • Für die Aufnahme in die Klasse 11 iat außerdem der Nachweis einer Praxisstelle erforderlich, deren Eignung die Schule bestätigt.

 

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.

 

4. Stundentafel

 

 Unterrichtsfächer   Jahresstunden
    Klasse 11 Klasse 12
 Fachübergreifender Lernbereich  360 800 
 Deutsch  80 160 
 Soziallkunde  40 80 
 Sport   40
 Religion oder Ethik  40 40 
 Englisch  80 160 
 Mathematik 120 200 
 Naturwissenschaften   80
 Biologie   80 
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich  160 440 
 Pädagogik/Psychologie  80 120 
 Gesundheit  80 240 
 Informationsverarbeitung   40
 Wahlpflichtangebote   40 
 Unterrichtsstunden pro Jahr  520 1240 

 

 

5. Praktische Ausbildung


In Klasse 11 ist ein Praktikum in geeigneten Einrichtungen im Gesamtumfang von mindesens 800 Stunden durchzuführen. Die inhaltliche Ausgstaltung richtet sich nach der Fachrichtung. Die Praktikumsplätze für das erste Praktikum im Krankenhaus können frei gewählt werden.

 

6. Abschlüsse


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Fachhochschulreife.

 

7. Bewerbungsunterlagen


  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der geforderten Zeugnisse
  • Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
  • ein frankierter Briefumschlag (C4 )

Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

 

Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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