Ausbildungsberuf: Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/
Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA)

 Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Der pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wird befähigt, in der Apotheke folgende Tätigkeiten ausüben zu können:

  • Bestellung von Arzneimitteln und apothekenüblichen Waren, Umgang mit apothekenüblichen computergesteuerten Warenwirtschaftssystemen,
  • Pflege und Überwachung der Lagerbestände,
  • kaufmännische Tätigkeiten – Buchhaltung einschließlich Rechnungslegung,
  • Pflege und Instandsetzung von Arbeitsgeräten, die zur Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln dienen,
  • Sortimentsgestaltung, Warenpräsentation,
  • Unterstützung des pharmazeutischen Personals bei der Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln,
  • Abfüllen und Kennzeichnen von Arzneimitteln, die in der Apotheke hergestellt wurden und Verkaufsvorbereitung, Verkauf des apothekenüblichen Sortiments.

 

2. Stundentafel


  Jahresstunden
 Berufsfeldübergreifender Lernbereich  Grundstufe  Fachstufe I  Fachstufe II
 Deutsch 0-40 0-40 0-40
 Sozialkunde 0-40 0-40 0-40
 Sport 0-40 0-40 0-40
 Religion 0-40 0-40 0-40
 Wahlpflichtangebote 40-120 40-120 40-120
 Berufsbezogener Lernbereich      
   1. Die eigene Apotheke präsentieren 40    
   2. Die eigene Rolle im Unternehmen mitgestalten 80    
   3. Waren beschaffen 80    
   4. Wareneingang bearbeiten 80    
   5. Waren lagern   80  
   6. Sortiment gestalten und Waren präsentieren   40  
   7. Über apothekenübliche Waren beraten und Dienstleistungen anbieten   120  
   8. Liquidität sichern   40  
   9. Mit heilberuflichen Verordnungen umgehen     40
 10. Bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln mitwirken     60
 11. Schwierige und komplexe Gesprächssituationen bewältigen     40
 12. Ein Marketingprojekt durchführen     80
 13. Geschäftsprozesse erfassen und kontrollieren     60
 Gesamtstundenzahl 480 480 480

 

3. Bewerbungsvorgang


Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (Apothekenleiter) und dem Auszubildenden abgeschlossen.

Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Apothekerkammer. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der zuständigen Berufsschule an.

 

Hinweise: Während der Ausbildung wird ein Ausbildungsentgelt gezahlt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.




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