Ausbildungsberuf: Kaufmann/Kauffrau im Gesundheitswesen

 Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Kaufleute im Gesundheitswesen arbeiten in den verschiedenen stationären, teilstationären und ambulanten Einrichtungen und Diensten des Gesundheits- und Sozialwesens. Ihr Tätigkeitsgebiet erstreckt sich u. a. auf Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, den Vorsorge- und Rehabilitationsbereich, auf Rettungsdienste und Einrichtungen der medizinischen Selbstverwaltung. Sie informieren, beraten und betreuen Kunden, koordinieren das Dienstleistungsangebot, steuern

und kontrollieren Geschäftsprozesse, sind in der Materialbeschaffung und -verwaltung tätig, nehmen personalwirtschaftliche Aufgaben wahr und führen Maßnahmen zur Leistungs- und Qualitätssicherung durch.

 

2. Stundentafel


  Jahresstunden
 Berufsübergreifender Lernbereich Grundstufe Fachstufe1 Fachstufe2
 Deutsch  40 40 40 
 Sozialkunde  40 40 40 
 Sport  40 40 40 
 Religion oder Ethik  40 40 40 
 Wahlpflicht  40-120 40-120  40-120 
 Berufsbezogener Lernbereich/Lernfelder      
   1. Den Betrieb erkunden und darstellen 80    
   2. Die Berufsausbildung selbstverantwortlich mitgestalten 60     
   3. Geschäftsprozesse erfassen und auswerten 80     
   4. Märkte analysieren und Marketinginstrumente anwenden 100     
   5. Dienstleistungen und Güter beschaffen und verwalten   80   
   6. Dienstleistungen anbieten   80   
   7. Dienstleistungen dokumentieren   60   
   8. Dienstleistungen abrechnen   60   
   9. Geschäftsprozesse erfolgsorientiert steuern     100 
 10. Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen     100 
 11. Investitionen finanzieren     90 
 Berufstherorie nach Lernfeldern 320 280  280 
 Gesamtstundenzahl 480  480  480 



3. Bewerbungsvorgang


Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden (medizinische Einrichtungen) und dem Auszubildenden abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Industrie- und Handelskammer. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der zuständigen Berufsschule an.

 

Hinweise: Während der Ausbildung wird ein Ausbildungsentgelt gezahlt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.




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