Ausbildungsberuf: Sozialassistentin/Sozialassistent
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
1.Ausbildungsziel
Die Schüler erwerben in Klasse I Grundkenntnisse und Fähigkeiten für eine künftige Tätigkeit in sozialpädagogischen oder -pflegerischen Bereichen. In Klasse II werden auf der Grundlage einer intensiven Theorie-Praxis-Verbindung berufsspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten vermittelt, die die Schüler auf eine künftige, verantwortliche Tätigkeit in den verschiedenen sozialpflegerischen Arbeitsfeldern vorbereiten.
2.Zugangsvoraussetzungen
In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss nachweist und zu Beginn der Ausbildung das 25. Lebenjahr noch nicht vollendet hat.
In die Klasse II kann zusätzlich aufgenommen werden, wer
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung und den Realschulabschluss oder
- den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege oder
- die allgemeine Hochschulreife oder
- die Fachhochschulreife oder
- einen anderen gleichwertigen Schulabschluss nachweist.
Ein erweitertes Führungszeugnis, das am Aufnahmetag nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen.
3.Stundentafel
| Unterrichtsfächer | Gesamtstunden |
| Berufsübergreifender Lernbereich | 400 |
| Deutsch | 120 |
| Sozialkunde | 80 |
| Sport | 40 |
| Religion oder Ethik | 80 |
| Englisch | 80 |
| Berufsbezogener Lernbereich | 1400 |
| Berufliches Selbstverständnis entwickeln | 80 |
| Lern- und Arbeitstechniken mithilfe unterschiedlicher Medien anwenden | 60 |
| Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden | 280 |
| Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in ausgewählten Lebenssituationen mitgestalten | 200 |
| Bedürfnisorientierte Unterstützung von Menschen in den Bereichen Ernährung und Nahrungszubereitung mitgestalten | 200 |
| Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen mitwirken | 300 |
| Ästethische Prozesse im sozialpädagogischen Handeln gestalten und begleiten | 200 |
| Qualitätssichernde Maßnahmen im sozialpädagogischen Handeln mitgestalten und weiterentwickeln | 40 |
| Wahlpflichtbereich | 40 |
| Praktische Ausbildung | 800 |
| 2600 |
4. Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung im Umfang von 800 Std. in geeigneten Einrichtungen durchgeführt.
Davon sind 200 Std. im ersten und 600 Std. im zweiten Ausbildungsjahr zu absolvieren.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialassistentin“/ „Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen.
6. Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsfrist 01.10. bis 01.03. des laufenden Kalenderjahres
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild,
- Kopien der letzten Zeugnisse
Hinweise: Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.
Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Zuständigkeitsbereich von Frau Goebel

