Schulische Ausbildung: Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt: Sozialwesen

Dauer: 2 Jahre (Klasse 11 und 12)

 

1. Ausbildungsziel


Diese Ausbildungsform gilt für Schüler, die die Fachhochschulreife erwerben wollen, um im Anschluss daran an einer Fachhochschule zu studieren oder die Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen.

 

2. Dauer und Gliederung der Ausbildung


Die Ausbildung dauert entweder:

  • 2 Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12 oder
  • 1 Jahr in der Klasse 12

 

3. Zugangsvoraussetzung


In die Klasse 11 der Fachoberschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist. Für die Aufnahme in die Klasse 11 ist der Nachweis einer Praxisstelle zu Beginn des Schuljahres erforderlich, deren Eignung die Schule bestätigt. Benötigt wird außerdem ein erweitertes Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist.

 

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

 

  • den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.


4. Stundentafel


 Unterrichtsfächer Jahresstunden
  Klasse 11 Klasse 12
 Fächerübergreifender Lernbereich 360 800 
 Deutsch 80 160 
 Sozialkunde 40 80 
 Sport   40 
 Religion oder Ethik 40 40 
 Englisch 80 160
 Mathematik 120 160
 Naturwissenschaften   160
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 160 440 
 Pädagogik/Psychologie 80 160 
 Soziologie/Rechtslehre 80 200 
 Informationsverarbeitung  - 40 
 Wahlpflichtangebote  - 40 
 Unterrichtsstunden pro Jahr 520 1240 

 


5. Praktikum


In Klasse 11 ist ein Praktikum im Gesamtumfang von mindestens 800 Stunden durchzuführen.
Die inhaltliche Ausgestaltung richtet sich nach der Fachrichtung.

 

6. Abschlüsse


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Fachhochschulreife.

 

7. Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsfrist 01.10. bis 01.03. des laufenden Kalenderjahres
  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der geforderten Zeugnisse

 

Hinweise: Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.
Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

 

 

Zuständigkeitsbereich von Frau Goebel

a.goebel@bbs5-halle.bildung-lsa.de

 




Datenschutzerklärung