Ausbildungsberuf: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
1. Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll zur Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege, Bildung und Erziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersstufen in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten, Kindertageseinrichtungen befähigen.
2. Zugangsvoraussetzung
Erweitertes Führungszeugnis, das am Aufnahmetag nicht älter als 3 Monate ist, in Deutschland anerkannter (nicht nur übersetzter) Realschulabschluss, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1) und
| Ausbildung | einschlägige praktische Tätigkeit |
| Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger | - |
| Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent oder mindestens zweijährige einschlägige vollzeitschulische oder berufliche sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische Ausbildung | - |
| Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung | 600 Stunden1 |
| FOS Gesundheit und Soziales | - |
| FOS, allgemein oder Zuerkannte Fachholschulreife | 1 Jahr1 |
| ohne Beruf | 4 Jahre1 |
| Allgemeine Hochschulreife | 1 Jahre1 |
1) Nachweis nicht älter als 5 Jahre
3. Stundentafel
| Pflichtbereich | Gesamtstunden |
| Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | 400 |
| Deutsch/Kommunikation | 120 |
| Englisch | 120 |
| Wirtschafts- und Sozialkunde | 80 |
| Religion oder Ethik | 40+30 |
| Fachrichtungsbezogener Lernbereich | 2000 |
| Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | 80 |
| Beziehungen und Kommunikation professionell gestalten | 180 |
| Personenzentrierte Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen und Lebenswelten partizipatorisch gestalten | 200 |
| Prozesse der sozialen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren | 160 |
| Bildungs- und Entwicklungsprozesse personenzentriert und partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren | 440 |
| Menschen mit Beeinträchtigungen durch heilerziehugspflegerische, gesundheitsfördernde und präventive Interventionen unterstützen | 540 |
| Arbeitsprozesse anhand von Qualitätsstandards im Team und in Netzwerken organisieren und evaluieren | 60 |
| Praxisorientierte Projektarbeit | 180 |
| Wahlpflichtangebote | 160 |
| Theoretische Ausbildung | 2400 |
| Praktische Ausbildung | 1200 |
| Wahlbereich (zum Erwerb der FHR) | |
| Mathematik | 160 |
| Naturwissenschaft | 80 |
4. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Fachschüler die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ (Bachelor Professional in Sozialwesen)/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (Bachelor Professional in Sozialwesen ) zu führen.
Über ein Zusatzangebot in Mathematik und Naturwissenschaften kann die Fachhochschulreife erworben werden.
5. Anrechnung von Vorleistungen
Ein Fachschulabschluss kann auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung des Fachbereiches mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang höchstens drei Jahre vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen wurde.
6. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.
Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.
Zuständigkeitsbereich von Frau Goebel
a.goebel@bbs5-halle.bildung-lsa.de

