Ausbildungsberuf: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll zur Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege, Bildung und Erziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersstufen in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten, Kindertageseinrichtungen befähigen.

 

2. Zugangsvoraussetzung


  • Erweitertes Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 3 Monate ist;
  • in Deutschland anerkannter (nicht nur übersetzter) Realschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Schulabschluss;
  • ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B2) und
Ausbildung einschlägige praktische Tätigkeit
KPF; SAS; HF; FOS Gesundheit und Soziales -
andere einschlägige mind. zweijährige sozialpädagogische, pädagogische, sozial-pflegerische o. pflegerische abgeschlossene vollzeitschulische oder berufliche Ausbildung -
abgeschlossene dreijährige Pflegefachausbildung -
abgeschlossenes Lehramt -
FOS (allgemein) oder zuerkannte Fachhochschulreife 1 Jahr1
Allgemeine Hochschulreife 1 Jahr1
Beruf mit mind. zweijähriger Berufsausbildung 600 Stunden1
ohne Beruf 4 Jahre1


1) Nachweis nicht älter als 5 Jahre

 

3. Stundentafel


Pflichtbereich Gesamtstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400
Deutsch/Kommunikation 120
Englisch 120
Wirtschafts- und Sozialkunde 80
Religion oder Ethik 40+40 (LF-integriert)
Fachrichtungsbezogener Lernbereich 2000
Berufliche Identität und professionelle Haltung entwickeln 80
Beziehungen und Kommunikation professionell gestalten 180
Personenzentrierte Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen und Lebenswelten partizipatorisch gestalten 200
Prozesse der sozialen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren 160
Bildungs- und Entwicklungsprozesse personenzentriert und partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren 440
Menschen mit Beeinträchtigungen durch heilerziehungspflegerische, gesundheits-fördernde und präventive Interventionen unterstützen 540
Arbeitsprozesse anhand von Qualitätsstandards im Team und in Netzwerken organisieren und evaluieren 60
Praxisorientierte Projektarbeit 180
Wahlpflichtangebote 160
Theoretische Ausbildung 2400
Praktische Ausbildung 1200
   
Wahlbereich (zum Erwerb der Fachhochschulreife)  
Mathematik 160
Naturwissenschaft 80

 

4. Abschlüsse und Berechtigungen


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Fachschüler die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (Bachelor Professional in Sozialwesen) zu führen.


Über ein Zusatzangebot in Mathematik und Naturwissenschaften kann die Fachhochschulreife erworben werden.

 

5. Anrechnung von Vorleistungen


Ein Fachschulabschluss kann auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung des Fachbereiches mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang höchstens drei Jahre vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen wurde.

 

6. Bewerbungsunterlagen

  • Bewerbungsfrist 01.10. bis 01.03. des laufenden Kalenderjahres
  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der geforderten Zeugnisse

 

Hinweise: Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.
Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

 

 

Zuständigkeitsbereich von Frau Goebel

a.goebel@bbs5-halle.bildung-lsa.de

 




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