Ausbildungsberuf: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll zur Assistenz, Beratung, Begleitung, Pflege, Bildung und Erziehung von Menschen mit Beeinträchtigungen aller Altersstufen in stationären und teilstationären Einrichtungen, in ambulanten Diensten, Kindertageseinrichtungen befähigen.

 

2. Zugangsvoraussetzung


Erweitertes Führungszeugnis, das am Aufnahmetag nicht älter als 3 Monate ist, in Deutschland anerkannter (nicht nur übersetzter) Realschulabschluss, ausreichende deutsche Sprachkenntnisse (B1) und

 

 

Ausbildung einschlägige praktische Tätigkeit
Staatlich geprüfte Kinderpflegerin/ Staatlich geprüfter Kinderpfleger -
Staatlich geprüfte Sozialassistentin/ Staatlich geprüfter Sozialassistent oder mindestens zweijährige einschlägige vollzeitschulische oder berufliche sozialpädagogische, pädagogische, sozialpflegerische oder pflegerische Ausbildung -
Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung  600 Stunden1
FOS Gesundheit und Soziales -
FOS, allgemein oder Zuerkannte Fachholschulreife 1 Jahr1
ohne Beruf 4 Jahre1
Allgemeine Hochschulreife 1 Jahre1

1) Nachweis nicht älter als 5 Jahre

 

3. Stundentafel


Pflichtbereich Gesamtstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich 400
Deutsch/Kommunikation 120
Englisch 120
Wirtschafts- und Sozialkunde 80
Religion oder Ethik 40+30
Fachrichtungsbezogener Lernbereich 2000
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln 80
Beziehungen und Kommunikation professionell gestalten 180
Personenzentrierte Unterstützung in verschiedenen Lebensphasen, Lebenslagen und Lebenswelten partizipatorisch gestalten 200
Prozesse der sozialen Teilhabe partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren 160
Bildungs- und Entwicklungsprozesse personenzentriert und partizipatorisch planen, gestalten und evaluieren 440
Menschen mit Beeinträchtigungen durch heilerziehugspflegerische, gesundheitsfördernde und präventive Interventionen unterstützen 540
Arbeitsprozesse anhand von Qualitätsstandards im Team und in Netzwerken organisieren und evaluieren 60
Praxisorientierte Projektarbeit 180
Wahlpflichtangebote 160
Theoretische Ausbildung 2400
Praktische Ausbildung 1200
Wahlbereich (zum Erwerb der FHR)  
Mathematik 160
Naturwissenschaft 80

 

4. Abschlüsse und Berechtigungen


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Fachschüler die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“ (Bachelor Professional in Sozialwesen)/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger" (Bachelor Professional in Sozialwesen ) zu führen.


Über ein Zusatzangebot in Mathematik und Naturwissenschaften kann die Fachhochschulreife erworben werden.

 

5. Anrechnung von Vorleistungen


Ein Fachschulabschluss kann auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung des Fachbereiches mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang höchstens drei Jahre vor Ausbildungsbeginn abgeschlossen wurde.

 

6. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der letzten Zeugnisse

Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.

 

Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.

 

 

Zuständigkeitsbereich von Frau Goebel

a.goebel@bbs5-halle.bildung-lsa.de

 




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