Ausbildungsberuf: Physiotherapeut/ Physiotherapeutin
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
1. Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen.
2. Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und
- der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert,
oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.
3. Stundentafel
| Unterrichtsfächer | Jahresstunden | ||
| Klasse I | Klasse II | Klasse III | |
| Fremdsprache | 40 | ||
| Sprachen und Schrifttum | 40 | ||
| Berufs- Gesetzes- und Staatskunde | 40 | ||
| Anatomie | 200 | 60 | |
| Physiologie | 80 | 72 | |
| Allgemeine Krankheitslehre | 40 | ||
| Spezielle Krankheitslehre | 60 | 168 | 144 |
| Hygiene/Allgemeine Infektionslehre | 40 | ||
| Erste Hilfe und Verbandtechnik | 40 | ||
| Angewandte Physik und Biomechanik |
48 |
||
| Psychologie /Pädagogik/ Soziologie | 20 | 48 | |
| Prävention und Rehabilitation | 24 | ||
| Trainingslehre | 40 | ||
| Bewegungslehre | 40 | 24 | |
| Bewegungserziehung | 120 | ||
| Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken | 80 | 24 | |
| Krankengymnastische Behandlungstechniken | 320 | 144 | 48 |
| Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten | 40 | 252 | 416 |
| Massagetherapie | 120 | 48 | |
| Elektro-, Licht-, und Strahlentherapie | 80 | ||
| Hydro-, Balneo-, Thermo -und Inhalationstherapie | 80 | ||
| Unterrichtsstunden pro Jahr | 1520 | 912 | 608 |
4. Abschlüsse und Berechtigungen
Nach dreijähriger Ausbildung erhält der Schüler ein Zeugnis über die staatliche Prüfung für Physiotherapeuten.
Die Berufserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt.
5. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
- Zeugnis eines beliebigen Arztes über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres
Heimatortes.
Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.
Zuständigkeitsbereich von Frau Klingler
isabel.klingler@bbs5-halle.bildung-lsa.de

