Ausbildungsberuf: Physiotherapeut/ Physiotherapeutin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll dazu befähigen, durch Anwenden geeigneter Verfahren der Physiotherapie in Prävention, kurativer Medizin, Rehabilitation und im Kurwesen Hilfen zur Entwicklung, zum Erhalt oder zur Wiederherstellung aller Funktionen im somatischen und psychischen Bereich zu geben und bei nicht rückbildungsfähigen Körperbehinderungen Ersatzfunktionen zu schulen.

 

2. Zugangsvoraussetzungen


Voraussetzungen sind:

  • gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes und
  • der Realschulabschluss oder eine gleichwertige Ausbildung oder eine andere abgeschlossene zehnjährige Schulbildung, die den Hauptschulabschluss erweitert, 
    oder eine nach Hauptschulabschluss oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer.

 

3. Stundentafel

 

 Unterrichtsfächer Jahresstunden
  Klasse I Klasse II Klasse III
 Fremdsprache 40    
 Sprachen und Schrifttum 40    
 Berufs- Gesetzes- und Staatskunde 40    
 Anatomie 200 60  
 Physiologie 80 72  
 Allgemeine Krankheitslehre 40    
 Spezielle Krankheitslehre 60 168 144
 Hygiene/Allgemeine Infektionslehre 40    
 Erste Hilfe und Verbandtechnik 40    
 Angewandte Physik und Biomechanik  

48

 
 Psychologie /Pädagogik/ Soziologie 20 48  
 Prävention und Rehabilitation   24  
 Trainingslehre 40    
 Bewegungslehre 40 24  
 Bewegungserziehung 120    
 Physiotherapeutische Befund- und Untersuchungstechniken 80 24  
 Krankengymnastische Behandlungstechniken 320 144 48
 Methodische Anwendung der Physiotherapie in den medizinischen Fachgebieten 40 252 416
 Massagetherapie 120 48  
 Elektro-, Licht-, und Strahlentherapie 80    
 Hydro-, Balneo-, Thermo -und Inhalationstherapie 80    
 Unterrichtsstunden pro Jahr 1520 912 608

 

4. Abschlüsse und Berechtigungen


Nach dreijähriger Ausbildung erhält der Schüler ein Zeugnis über die staatliche Prüfung für Physiotherapeuten.

Die Berufserlaubnis wird auf Antrag von der zuständigen Landesbehörde erteilt.

 

5. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der letzten Zeugnisse
  • Zeugnis eines beliebigen Arztes über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes

Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres
Heimatortes.
Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.

 

 

Zuständigkeitsbereich von Frau Klingler

isabel.klingler@bbs5-halle.bildung-lsa.de

 




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