Schulische Ausbildung: Sozialpflege

Ausbildungsdauer: 1 Jahr

 

1. Ausbildungsziel


Aufgabe des Bildungsganges ist es, eine breit angelegte berufliche Grundbildung zu vermitteln. Sie dient der fachrichtungsbezogen Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Außerdem können schulische Abschlüsse erreicht werden.

 

2. Zugangsvoraussetzung


In die Berufsfachschule Sozialpflege kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.


Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.


Für die Praktika ist zumeist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.

 

3. Stundentafel


  Gesamtstunden
Unterrichtsfächer  
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich  
Deutsch 160
Sozialkunde 80
Sport 40
Religion oder Ethik 40
Englisch 120
Fachrichtungsbezogener Lernbereich  
Mathematik 160
Angewandte Naturwissenschaften 80
Lernfelder  
1. Personen in ihrer Lebensraum- und Tagesgestaltung begleiten 120
2. Menschen personen- und situationsbezogen pflegen 240
3. Personen bei der Ernährung in verschiedenen Lebenssituationen unterstützen

120

Wahlpflichtangebote 40

 

4. Praktische Ausbildung


Die praktische Ausbildung umfasst vier Wochen im Ausbildungsjahr und wird in geeigneten Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Sozialpädagogik, des Sozialwesens oder der Altenpflege durchgeführt.

 

5. Abschlüsse und Berechtigungen


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen können der Realschulabschluss oder der erweiterte Realschulabschluss erreicht werden.

 

6. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der letzten Zeugnisse
  • ein frankierter Briefumschlag (C4)

Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.




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