Schulische Ausbildung: Sozialpflege
Ausbildungsdauer: 1 Jahr
1. Ausbildungsziel
Aufgabe des Bildungsganges ist es, eine breit angelegte berufliche Grundbildung zu vermitteln. Sie dient der fachrichtungsbezogen Vorbereitung auf eine berufliche Ausbildung. Außerdem können schulische Abschlüsse erreicht werden.
2. Zugangsvoraussetzung
In die Berufsfachschule Sozialpflege kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Für die Praktika ist zumeist ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
3. Stundentafel
Gesamtstunden | |
Unterrichtsfächer | |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch | 160 |
Sozialkunde | 80 |
Sport | 40 |
Religion oder Ethik | 40 |
Englisch | 120 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | |
Mathematik | 160 |
Angewandte Naturwissenschaften | 80 |
Lernfelder | |
1. Personen in ihrer Lebensraum- und Tagesgestaltung begleiten | 120 |
2. Menschen personen- und situationsbezogen pflegen | 240 |
3. Personen bei der Ernährung in verschiedenen Lebenssituationen unterstützen |
120 |
Wahlpflichtangebote | 40 |
4. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst vier Wochen im Ausbildungsjahr und wird in geeigneten Einrichtungen des Gesundheitswesens, der Sozialpädagogik, des Sozialwesens oder der Altenpflege durchgeführt.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen können der Realschulabschluss oder der erweiterte Realschulabschluss erreicht werden.
6. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
- ein frankierter Briefumschlag (C4)
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.