Schulische Ausbildung: Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt: Sozialwesen

Dauer: 2 Jahre (Klasse 11 und 12)

 

1. Ausbildungsziel


Diese Ausbildungsform gilt für Schüler, die die Fachhochschulreife erwerben wollen, um im Anschluss daran eine Fachhochschule zu absolvieren oder die Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen.

 

2. Dauer und Gliederung der Ausbildung


Die Ausbildung dauert entweder:

  • 2 Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12 oder
  • 1 Jahr in der Klasse 12

 

3. Zugangsvoraussetzung


In die Klasse 11 der Fachoberschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
  • Für die Aufnahme in die Klasse 11 ist außerdem der Nachweis einer Praxisstelle erforderlich, deren Eignung die Schule bestätigt.

In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer

  • den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.


4. Stundentafel


 Unterrichtsfächer Jahresstunden
  Klasse 11 Klasse 12
 Fächerübergreifender Lernbereich 360 800 
 Deutsch 80 160 
 Sozialkunde 40 80 
 Sport   40 
 Religion oder Ethik 40 40 
 Englisch 80 160 
 Mathematik 120 200 
 Naturwissenschaften   80 
 Fachrichtungsbezogener Lernbereich 160 440 
 Pädagogik/Psychologie 80 160 
 Soziologie/Rechtslehre 80 200 
 Informationsverarbeitung   40 
 Wahlpflichtangebote   40 
 Unterrichtsstunden pro Jahr 520 1240 

 


5. Praktische Ausbildung


In Klasse 11 ist ein Praktikum in geeigneten Einrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 800 Stunden durchzuführen. Die inhaltliche Ausgstaltung richtet sich nach der Fachrichtung.

 

6. Abschlüsse


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Fachhochschulreife.

 

7. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der geforderten Zeugnisse
  • Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
  • ein frankierter Briefumschlag (C4 )

Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

 

Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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