Schulische Ausbildung: Fachoberschule Gesundheit und Soziales, Schwerpunkt: Sozialwesen
Dauer: 2 Jahre (Klasse 11 und 12)
1. Ausbildungsziel
Diese Ausbildungsform gilt für Schüler, die die Fachhochschulreife erwerben wollen, um im Anschluss daran eine Fachhochschule zu absolvieren oder die Fachschule Sozialpädagogik zu besuchen.
2. Dauer und Gliederung der Ausbildung
Die Ausbildung dauert entweder:
- 2 Jahre und umfasst die Klassen 11 und 12 oder
- 1 Jahr in der Klasse 12
3. Zugangsvoraussetzung
In die Klasse 11 der Fachoberschule Sozialwesen kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
- Für die Aufnahme in die Klasse 11 ist außerdem der Nachweis einer Praxisstelle erforderlich, deren Eignung die Schule bestätigt.
In die Klasse 12 kann aufgenommen werden, wer
- den Realschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand und
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene einschlägige duale oder vollzeitschulische Berufsausbildung und den Berufsabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
4. Stundentafel
Unterrichtsfächer | Jahresstunden | |
Klasse 11 | Klasse 12 | |
Fächerübergreifender Lernbereich | 360 | 800 |
Deutsch | 80 | 160 |
Sozialkunde | 40 | 80 |
Sport | 40 | |
Religion oder Ethik | 40 | 40 |
Englisch | 80 | 160 |
Mathematik | 120 | 200 |
Naturwissenschaften | 80 | |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | 160 | 440 |
Pädagogik/Psychologie | 80 | 160 |
Soziologie/Rechtslehre | 80 | 200 |
Informationsverarbeitung | 40 | |
Wahlpflichtangebote | 40 | |
Unterrichtsstunden pro Jahr | 520 | 1240 |
5. Praktische Ausbildung
In Klasse 11 ist ein Praktikum in geeigneten Einrichtungen im Gesamtumfang von mindestens 800 Stunden durchzuführen. Die inhaltliche Ausgstaltung richtet sich nach der Fachrichtung.
6. Abschlüsse
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Fachhochschulreife.
7. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der geforderten Zeugnisse
- Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
- ein frankierter Briefumschlag (C4 )
Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.