Ausbildungsberuf: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
1. Ausbildungsziel
Die Ausbildung soll dazu befähigen, die Betreuung, Förderung und Bildung geistig, körperlich und seelisch
Behinderter zu übernehmen und erzieherische und pflegerische Aufgaben wahrzunehmen.
2. Zugangsvoraussetzung
Erweitertes Führungszeugnis, Realschulabschluss und
Ausbildung | einschlägige praktische Tätigkeit |
mindestens zweijährige einschlägige vollzeitschulische berufliche Ausbildung | |
Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung | 600 Stunden |
FOS Gesundheit und Soziales | |
FOS, allgemein | 1 Jahr |
ohne Beruf | 4 Jahre |
Allgemeine Hochschulreife | 2 Jahre |
Vollzeitschulische oder berufliche mind. 2-jährige einschlägige Ausbildung |
3. Stundentafel
Pflichtbereich | Gesamtstunden |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch/Kommunikation | 120 |
Englisch | 120 |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 80 |
Religion oder Ethik | 80 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | |
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln | 80-120 |
Beziehungen anbieten, gestalten und Gruppenprozesse begleiten | 130-160 |
Lebenswelten gemeinsam mit beeinträchtigten Menschen analysieren, strukturieren und gestalten | 140-180 |
Menschen mit Beeinträchtigungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen | 560-600 |
Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Musik, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden | 400-440 |
Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentieren | 200-220 |
Arbeitsprozesse organisieren, koordinieren sowie Qualität sichern | 80-120 |
Wahlpflichtbereich | 160 |
Theoretische Ausbildung | 2400 |
Wahlbereich (zum Erwerb der FHR) | |
Mathematik | 160 |
Naturwissenschaft | 80 |
Die Ausbildung umfasst mind. 2400 Unterrichtsstunden und mind. 1200 Stunden in heilerzieherischen Arbeitsfeldern, wovon 120 Stunden in die Ferien oder die unterrichtsfreie Zeit fallen können.
4. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Berechtigung, die Berufsbezeichnung
"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"
zu führen.
Über ein Zusatzangebot in Mathematik und Naturwissenschaften kann die Fachhochschulreife erworben werden.
5. Anrechnung von Vorleistungen
Ein Fachschulabschluss kann auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung des Fachbereiches mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang höchstens drei Jahre vor Ausbildungsbeginn abgeschlosen wurde
6. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit LichtbildKopien der letzten Zeugnisse
- ein frankierter Briefumschlag (C4)
Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.
Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.