Ausbildungsberuf: Heilerziehungspfleger/Heilerziehungspflegerin

Ausbildungsdauer: 2 Jahre

 

1. Ausbildungsziel


Die Ausbildung soll dazu befähigen, die Betreuung, Förderung und Bildung geistig, körperlich und seelisch
Behinderter zu übernehmen und erzieherische und pflegerische Aufgaben wahrzunehmen.

 

2. Zugangsvoraussetzung


Erweitertes Führungszeugnis, Realschulabschluss und

 

Ausbildung einschlägige praktische Tätigkeit
mindestens zweijährige einschlägige vollzeitschulische berufliche Ausbildung  
Beruf mit mindestens zweijähriger Ausbildung 600 Stunden
FOS Gesundheit und Soziales  
FOS, allgemein 1 Jahr
ohne Beruf 4 Jahre
Allgemeine Hochschulreife 2 Jahre
Vollzeitschulische oder berufliche mind. 2-jährige einschlägige Ausbildung  

 

3. Stundentafel


Pflichtbereich Gesamtstunden
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich  
Deutsch/Kommunikation 120
Englisch 120
Wirtschafts- und Sozialkunde 80
Religion oder Ethik 80
Fachrichtungsbezogener Lernbereich  
Berufliche Identität und professionelle Perspektiven weiter entwickeln 80-120
Beziehungen anbieten, gestalten und Gruppenprozesse begleiten 130-160
Lebenswelten gemeinsam mit beeinträchtigten Menschen analysieren, strukturieren und gestalten 140-180
Menschen mit Beeinträchtigungen individuell und situationsbezogen begleiten und pflegen 560-600
Prozesse der Wahrnehmung, Bewegung, Musik, Gestaltung und Darstellung entwickeln und Medien anwenden 400-440
Heilerziehungspflegerische Prozesse planen, durchführen, evaluieren sowie dokumentieren 200-220
Arbeitsprozesse organisieren, koordinieren sowie Qualität sichern 80-120
Wahlpflichtbereich 160
Theoretische Ausbildung 2400
Wahlbereich (zum Erwerb der FHR)  
Mathematik 160
Naturwissenschaft 80

 

Die Ausbildung umfasst mind. 2400 Unterrichtsstunden und mind. 1200 Stunden in heilerzieherischen Arbeitsfeldern, wovon 120 Stunden in die Ferien oder die unterrichtsfreie Zeit fallen können.

 

4. Abschlüsse und Berechtigungen


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Schüler die Berechtigung, die Berufsbezeichnung

"Staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin“/ „Staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger"

zu führen.

 

Über ein Zusatzangebot in Mathematik und Naturwissenschaften kann die Fachhochschulreife erworben werden.

 

5. Anrechnung von Vorleistungen


Ein Fachschulabschluss kann auf die Ausbildung in einer zweiten Fachrichtung des Fachbereiches mit bis zu einem Jahr angerechnet werden, wenn der zuvor besuchte Bildungsgang höchstens drei Jahre vor Ausbildungsbeginn abgeschlosen wurde

 

6. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit LichtbildKopien der letzten Zeugnisse
  • ein frankierter Briefumschlag (C4)

Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

 

Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.

 

Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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