Ausbildungsberuf: Sozialassistentin/Sozialassistent

 Ausbildungsdauer: 2 Jahre

 

1.Ausbildungsziel


Die Schüler erwerben in Klasse I Grundkenntnisse und Fähigkeiten für eine künftige Tätigkeit in
sozialpädagogischen oder -pflegerischen Bereichen.

In Klasse II werden berufsspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten - auf der Grundlage einer intensiven Theorie-Praxis-Verbindung vermittelt, die die Schüler auf eine künftige selbständige, verantwortliche Tätigkeit in den verschiedenen sozialpflegerischen Arbeitsfeldern vorbereitet.

 

2.Zugangsvoraussetzungen


In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und zu Beginn der Ausbildung das 25. Lebenjahr noch nicht vollendet hat.

 

In die Klasse II kann zusätzlich aufgenommen werden, wer:

  • eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
  • den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventinnen/Realschulabsolventen oder
  • den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege oder
  • eine andere gleichwertige Vorbildung nachweist oder
  • die Fachhochschulreife oder
  • die Allgemeine Hochschulreife hat.

Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen.

 

3.Stundentafel

 

 Unterrichtsfächer Gesamtstunden
 Berufsübergreifender Lernbereich 400
 Deutsch  120
 Sozialkunde 80 
 Sport 40 
 Religion oder Ethik 80 
 Englisch 80 
 Berufsbezogener Lernbereich 1400 
 Berufliche Identiät und Perspektiven entwickeln 80 
 Lern- und Arbeitstechniken anwenden 60 
 Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden 280 
 Bedürfnisorientiert Unterstützung von Menschen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in   ausgewählten Lebenssituationen mitgestalten 200 
 Bedürfnisorientiert Unterstützung von Menschen in den Bereichen Ernährung und   Nahrungszubereitung mitgestalten 220 
 Bildungs- und Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen   mitwirken 300 
 Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch einsetzen 200 
 Qualitätssichernde Maßnahmen und konzeptionelle Aufgaben unterstützen 60 
 Praktische Ausbildung 800 
  2600 

 

 

4. Praktische Ausbildung


Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung im Umfang von 20 Wochen (800 Std.) in geeigneten Einrichtungen durchgeführt.

 

5. Abschlüsse und Berechtigungen


Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung

Staatlich geprüfte Sozialassistentin" / "Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen und eine Fachschule im Bereich des Sozialwesens zu besuchen.

 

6. Bewerbungsunterlagen

  • formloses Bewerbungsschreiben
  • tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
  • Kopien der letzten Zeugnisse
  • frankierter Rückantwortumschlag (C 4)

Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.

 

Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.

Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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