Ausbildungsberuf: Sozialassistentin/Sozialassistent
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
1.Ausbildungsziel
Die Schüler erwerben in Klasse I Grundkenntnisse und Fähigkeiten für eine künftige Tätigkeit in
sozialpädagogischen oder -pflegerischen Bereichen.
In Klasse II werden berufsspezifische Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten - auf der Grundlage einer intensiven Theorie-Praxis-Verbindung vermittelt, die die Schüler auf eine künftige selbständige, verantwortliche Tätigkeit in den verschiedenen sozialpflegerischen Arbeitsfeldern vorbereitet.
2.Zugangsvoraussetzungen
In die Berufsfachschule kann aufgenommen werden, wer den Realschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und zu Beginn der Ausbildung das 25. Lebenjahr noch nicht vollendet hat.
In die Klasse II kann zusätzlich aufgenommen werden, wer:
- eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung oder
- den erfolgreichen Besuch einer einjährigen Berufsfachschule Sozialpflege für Realschulabsolventinnen/Realschulabsolventen oder
- den erfolgreichen Besuch einer zweijährigen Berufsfachschule Sozialpflege oder
- eine andere gleichwertige Vorbildung nachweist oder
- die Fachhochschulreife oder
- die Allgemeine Hochschulreife hat.
Ein erweitertes Führungszeugnis ist vorzulegen.
3.Stundentafel
Unterrichtsfächer | Gesamtstunden |
Berufsübergreifender Lernbereich | 400 |
Deutsch | 120 |
Sozialkunde | 80 |
Sport | 40 |
Religion oder Ethik | 80 |
Englisch | 80 |
Berufsbezogener Lernbereich | 1400 |
Berufliche Identiät und Perspektiven entwickeln | 80 |
Lern- und Arbeitstechniken anwenden | 60 |
Pädagogische und psychologische Prozesse verstehen und berufsorientiert anwenden | 280 |
Bedürfnisorientiert Unterstützung von Menschen in den Bereichen Gesundheit und Pflege in ausgewählten Lebenssituationen mitgestalten | 200 |
Bedürfnisorientiert Unterstützung von Menschen in den Bereichen Ernährung und Nahrungszubereitung mitgestalten | 220 |
Bildungs- und Erziehungs- und Betreuungsprozesse strukturieren, reflektieren und an diesen mitwirken | 300 |
Musisch-kreative Prozesse gestalten und Medien pädagogisch einsetzen | 200 |
Qualitätssichernde Maßnahmen und konzeptionelle Aufgaben unterstützen | 60 |
Praktische Ausbildung | 800 |
2600 |
4. Praktische Ausbildung
Während des Bildungsganges wird eine praktische Ausbildung im Umfang von 20 Wochen (800 Std.) in geeigneten Einrichtungen durchgeführt.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung erworben, die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfte Sozialassistentin" / "Staatlich geprüfter Sozialassistent“ zu führen und eine Fachschule im Bereich des Sozialwesens zu besuchen.
6. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
- frankierter Rückantwortumschlag (C 4)
Die Zulassung erfolgt ab Oktober des Vorjahres.
Hinweise: Zur finanziellen Förderung wenden Sie sich bitte an das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.