Ausbildungsberuf: Kinderpfleger/Kinderpflegerin
Dauer: 2 Jahre (Vollzeit)
1. Ausbildungsziel:
Die Ausbildung soll dazu befähigen, unterstützende Tätigkeiten als pädagogisch-pflegerische Fachkraft bei der Pflege und Erziehung von Säuglingen, Kleinst- und Kleinkindern im Alter von 0-3 Jahren zu leisten. Als Hilfe für Erzieher, Sozial-pädagogen, Pflegepersonal und Eltern trägt die/der Kinderpfleger/in Mitverantwortung beim Beaufsichtigen, Anregen und Pflegen einzelner Kinder und kleiner Gruppen bis zum Schuleintritt.
2. Zugangsvoraussetzung:
In die Berufsfachschule Kinderpflege kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und zu Beginn der Ausbildung das 25.Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
Außerdem muss das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden.
Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
3. Stundentafel:
Jahresstunden | ||
Unterrichtsfächer | Klasse 1 | Klasse 2 |
Berufsübergreifender Lernbereich | ||
Deutsch | 80 | 80 |
Sozialkunde | 40 | 40 |
Sport | 40 | 40 |
Religion oder Ethik | 40 | 40 |
Berufsbezogener Lernbereich | ||
Mathematik | 80 | 80 |
Englisch | 80 | 80 |
Lernfelder | ||
1. Berufliches Verständnis und berufliche Identität entwickeln | 120 | 80 |
2. Kinder in ihrer Entwicklung verstehen und unterstützen | 80 | 80 |
3. Kinder bedarfsgerecht und gesund ernähren und versorgen | 80 | 80 |
4. Sozialpädagogische und pflegerische Tätigkeiten als Prozess gestalten | 160 | 160 |
5. Kinder pflegen und ihre Gesundheit fördern | 80 | 80 |
6. Spiel als Lerntätigkeit gestalten | 80 | 80 |
7. Musisch-kreative Tätigkeiten anregen und begleiten | 120 | 120 |
8. Sprachentwicklung und Kommunikation des Kindes durch Medien fördern | 40 | 80 |
Wahlpflichtangebote | 80 | 80 |
4. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst vier Wochen in jedem Ausbildungsjahr.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen erteilt der Prüfungsausschluss den Schülern die Berechtigung, die Berufsbezeichnung "Staatlich geprüfter Kinderpfleger/Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" zu führen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit einen höheren Schulabschluss zu errreichen.
6. Bewerbungsunterlagen
Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der geforderten Zeugnisse
- ein frankierter Briefumschlag (C4) für Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.