Fachpraktiker/Fachpraktikerin Küche

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung (= Betrieb oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und BbS)
Vermittlung über das Arbeitsamt bzw. eine Ausbildung nach § 66 BBiG bzw. § 42 m HwO

 

1. Ausbildungsziele


Vermittlung von Fachkompetenzen und beruflicher Flexibilität in der Arbeitswelt

Erwerben von Kenntnissen für das tägliche Berufsleben

 

2. Zugangsvoraussetzungen


Die Ausbildung zum Beikoch/zur Beiköchin kann man auch ohne Schulabschluss oder nach Beendigung des BVB beginnen. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet und wer gefördert werden kann.

 

3. Stundentafel


  Grundstufe Fachstufe I Fachstufe I
Berufsübergreifender Lernbereich      
Deutsch 40 40 40
Sozialkunde 40 40 40
Sport 40 40 40
Religion oder Ethik 40 40  
Berufsbezogener Lernbereich      
LF 1 Sich im Beruf orientieren 40    
LF 2 Mit Gästen kommunizieren 20    
LF 3 Pflanzliche Nahrungsmittel verarbeiten 140    
LF 4 Mit Waren wirtschaften 40    
LF 5 Einfache Zubereitungen der warmen und kalten Küche anbieten 40    
LF 6 Verschiedene Beilagen zubereiten   60  
LF 7 Suppen und Soßen herstellen   80  
LF 8 Einfache Frucht- und Süßspeisen anrichten   80  
LF 9 Convenience weiterverarbeiten   60  
LF 10 Vorspeisen herstellen und kalte Platten anrichten     40
LF 11 Fleisch, Fisch und Geflügel verarbeiten     120
LF 12 Einfache Menüs präsentieren     120
Wahlpflicht 40 40 40
Unterrichtsstunden pro Jahr 480 480 480

 

4. Organisation der Ausbildung/Lernorte


Während des Bildungsganges werden drei Tage pro Woche in den entsprechenden Betrieben oder in den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation absolviert, an zwei Tagen pro Woche findet der Berufsschulunterricht an unserer Schule statt.

 

5. Praktika

 

Ein Praktikum von 4 Wochen pro Jahr wird vom Ausbildungsbetrieb/Arbeitsamt organisiert.

 

6. Abschlüsse


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung vergeben, die Berufsbezeichnung „Fachpraktiker Küche“/„Fachpraktikerin Küche“ zu führen. Außerdem kann nach entsprechender Zulassungsvoraussetzung durch ein erfolgreiches mündliches Kolloquium der Hauptschulabschluss erworben werden.

 

7. Bewerbungsunterlagen


Die Bewerbung erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit.

 

Hinweise: Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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