Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Hauswirtschaft

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

 

Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung ( = Betrieb oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und BbS) Vermittlung über das Arbeitsamt bzw. eine Ausbildung nach § 66 BbiG bzw. § 42 m HwO

 

1. Ausbildungsziel

 

Die Ausbildung befähigt dazu, überall dort, wo Menschen in Gemeinschaften leben, gepflegt und versorgt werden, sich erholen oder arbeiten, bei vielfältigen hauswirtschaftlichen Aufgaben unter Anleitung zu arbeiten.

 

Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft kümmern sich um die Haushaltsführung. Die Auszubildenden lernen z.B.:

  • wie man einfache Gerichte wie Aufläufe und Eintöpfe u.a.m. unter Anleitung zubereitet
  • welche Möglichkeiten es gibt, verschiedene Lebensmittel und Speisereste einzulagern
  • wie man Speisen portioniert, garniert, anrichtet und serviert
  • welche Reinigungsmittel und Pflegemittel wofür geeignet sind
  • wie man Wohn- und Wirtschaftsräume reinigt und pflegt
  • wie man Textilien mit dem Bügeleisen und der Bügelmaschine bügelt
  • wie man mit der Maschine und von Hand wäscht
  • wie man Raumschmuck und Tischschmuck herstellt

Fachpraktiker/innen arbeiten in Privathaushalten, hauswirtschaftlichen Großbetrieben oder in der Gastronomie.

 

2. Zugangsvoraussetzungen


Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Hauswirtschaft bzw. zur Fachpraktikerin für Hauswirtschaft kann man auch ohne Schulabschluss beginnen. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet und wer gefördert werden kann.

 

3. Stundentafel

 

  Jahresstunden
 Berufsübergreifender Lernbereich Grundstufe Fachstufe I Fachstufe II
 Deutsch 40 40  40 
 Sozialkunde 40 40 40
 Sport 40  40  40 
 Religion oder Ethik 40  40  40 
 Berufsbezogener Lernbereich      
 LF 1 Die Berufsausbildung mitgestalten 40    
 LF 2 Güter und Dienstleistungen beschaffen 80     
 LF 3 Waren lagern 40     
 LF 4 Einfache Speisen und Getränke vorbereiten 80     
 LF 5 Speisen und Getränke zubereiten   80   
 LF 6 Speisen und Getränke zu verschiedenen Anlässen servieren     80 
 LF 7 Materialien und Geräte reinigen und pflegen 80    
 LF 8 Textilien reinigen und pflegen   80  
 LF 9 Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten   80   
 LF 10 Objekte und Räume reinigen und pflegen   40   
 LF 11 Personen wahrnehmen, beobachten und betreuen     80 
 LF 12 Produkte und Dienstleistungen vermarkten     60 
 LF 13 Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren     60 
 Wahlpflichtunterricht   40 40 
 Unterrichtsstunden pro Jahr   480  480 

 

 

4. Organisation der Ausbildung/Lernorte


Während des Bildungsganges werden drei Tage pro Woche in den entsprechenden Betrieben oder in den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation absolviert, an zwei Tagen pro Woche findet der Berufsschulunterricht an unserer Schule statt.

 

5. Abschlüsse


Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung vergeben, die Berufsbezeichnung

Fachpraktiker für Hauswirtschaft“/ „Fachpraktikerin für Hauswirtschaft“ zu führen.

 

Außerdem kann nach entsprechender Zulassungsvoraussetzung durch ein erfolgreiches mündliches Kolloquium der Hauptschulabschluss erworben werden.

 

6. Bewerbungsunterlagen


Die Bewerbung erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit.

 

Hinweise: Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.




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