Fachpraktiker/Fachpraktikerin für Hauswirtschaft
Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Ausbildungsart: Duale Berufsausbildung ( = Betrieb oder Einrichtung der beruflichen Rehabilitation und BbS) Vermittlung über das Arbeitsamt bzw. eine Ausbildung nach § 66 BbiG bzw. § 42 m HwO
1. Ausbildungsziel
Die Ausbildung befähigt dazu, überall dort, wo Menschen in Gemeinschaften leben, gepflegt und versorgt werden, sich erholen oder arbeiten, bei vielfältigen hauswirtschaftlichen Aufgaben unter Anleitung zu arbeiten.
Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft kümmern sich um die Haushaltsführung. Die Auszubildenden lernen z.B.:
- wie man einfache Gerichte wie Aufläufe und Eintöpfe u.a.m. unter Anleitung zubereitet
- welche Möglichkeiten es gibt, verschiedene Lebensmittel und Speisereste einzulagern
- wie man Speisen portioniert, garniert, anrichtet und serviert
- welche Reinigungsmittel und Pflegemittel wofür geeignet sind
- wie man Wohn- und Wirtschaftsräume reinigt und pflegt
- wie man Textilien mit dem Bügeleisen und der Bügelmaschine bügelt
- wie man mit der Maschine und von Hand wäscht
- wie man Raumschmuck und Tischschmuck herstellt
Fachpraktiker/innen arbeiten in Privathaushalten, hauswirtschaftlichen Großbetrieben oder in der Gastronomie.
2. Zugangsvoraussetzungen
Die Ausbildung zum Fachpraktiker für Hauswirtschaft bzw. zur Fachpraktikerin für Hauswirtschaft kann man auch ohne Schulabschluss beginnen. Die Agentur für Arbeit stellt fest, wer sich dafür eignet und wer gefördert werden kann.
3. Stundentafel
Jahresstunden | |||
Berufsübergreifender Lernbereich | Grundstufe | Fachstufe I | Fachstufe II |
Deutsch | 40 | 40 | 40 |
Sozialkunde | 40 | 40 | 40 |
Sport | 40 | 40 | 40 |
Religion oder Ethik | 40 | 40 | 40 |
Berufsbezogener Lernbereich | |||
LF 1 Die Berufsausbildung mitgestalten | 40 | ||
LF 2 Güter und Dienstleistungen beschaffen | 80 | ||
LF 3 Waren lagern | 40 | ||
LF 4 Einfache Speisen und Getränke vorbereiten | 80 | ||
LF 5 Speisen und Getränke zubereiten | 80 | ||
LF 6 Speisen und Getränke zu verschiedenen Anlässen servieren | 80 | ||
LF 7 Materialien und Geräte reinigen und pflegen | 80 | ||
LF 8 Textilien reinigen und pflegen | 80 | ||
LF 9 Wohnumfeld und Funktionsbereiche gestalten | 80 | ||
LF 10 Objekte und Räume reinigen und pflegen | 40 | ||
LF 11 Personen wahrnehmen, beobachten und betreuen | 80 | ||
LF 12 Produkte und Dienstleistungen vermarkten | 60 | ||
LF 13 Hauswirtschaftliche Arbeitsprozesse koordinieren | 60 | ||
Wahlpflichtunterricht | 40 | 40 | |
Unterrichtsstunden pro Jahr | 480 | 480 |
4. Organisation der Ausbildung/Lernorte
Während des Bildungsganges werden drei Tage pro Woche in den entsprechenden Betrieben oder in den Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation absolviert, an zwei Tagen pro Woche findet der Berufsschulunterricht an unserer Schule statt.
5. Abschlüsse
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfung wird die Berechtigung vergeben, die Berufsbezeichnung
„Fachpraktiker für Hauswirtschaft“/ „Fachpraktikerin für Hauswirtschaft“ zu führen.
Außerdem kann nach entsprechender Zulassungsvoraussetzung durch ein erfolgreiches mündliches Kolloquium der Hauptschulabschluss erworben werden.
6. Bewerbungsunterlagen
Die Bewerbung erfolgt in der Regel über die Agentur für Arbeit.
Hinweise: Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.