Ausbildungsberuf: Kosmetiker/Kosmetikerin
Ausbildungsdauer: 2 Jahre
1. Ausbildungsziele
Während der Ausbildung an der Berufsfachschule Kosmetik werden für den Berufsabschluss einer Kosmetikerin wesentliche theoretische Kenntnisse vermittelt sowie praktische Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben. Typische Arbeitsgebiete und Tätigkeiten der Kosmetikerin für die Behandlung, die Beratung und den Verkauf sind die Gesichts-, Ganzkörper- sowie Hand- und Fußpflege, kosmetische Massagen in den Bereichen Gesicht, Nacken, Fuß und Unterschenkel, Hand und Unterarm sowie des ganzen Körpers.
Eine Kosmetikerin sollte eine kommunikative, aufgeschlossene Persönlichkeit sein, die ausgeprägte Kenntnisse über Produkte und deren Zusammensetzung, für einen hauttypgerechten Einsatz sowie für die typgerechte Beratung und den Verkauf besitzt.
Sie muss informiert sein über aktuelle, typgerechte und zweckmäßige Make-ups und den fachgerechten Einsatz dekorativer Kosmetik, Camouflagetechniken und Maskenschminken beherrschen sowie Instrumente und Geräte (Fußpflegemotoren, kosmetische Apparate) pflegen und warten können. Außerdem muss sich eine Kosmetikerin gut auskennen in der Arbeitsorganisation und Verwaltung (Terminplanung, Grundlagen der Warenbestellung und Bestandsführung, Abrechnung).
2. Zugangsvoraussetzungen
In die Berufsfachschule Kosmetik kann aufgenommen werden, wer den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist.
3. Stundentafel
Unterrichtsfächer bzw. Lernfelder (LF) | Gesamtstunden |
Fachrichtungsübergreifender Lernbereich | |
Deutsch/Kommunikation | 120 |
Englisch | 80 |
Sport | 40 |
Sozialkunde | 160 |
Religion oder Ethik | 80 |
Fachrichtungsbezogener Lernbereich | |
LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren | 120 |
LF 2 Die Haut beurteilen und reinigen | 220 |
LF 3 Massagen durchführen | 260 |
LF 4 Hände und Nägel pflegen und gestalten | 200 |
LF 5 Füße und Nägel pflegen und gestalten | 260 |
LF 6 Das Gesicht pflegen und schützen | 260 |
LF 7 Kosmetische Spezialbehandlungen anwenden und die Gesundheit fördern | 160 |
LF 8 Dekorative Kosmetik gestalten | 160 |
LF 9 Betriebliche Prozesse gestalten | 120 |
Unterrichtsstunden gesamt | 2240 |
4. Praktika
Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt neben der schulischen Ausbildung wöchentlich ein zweitägiges Praktikum. Dieses Praktikum wird in einem geeigneten Kosmetiksalon und in einer Hautarztpraxis bzw. Hautklinik absolviert. Es dient der Festigung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie der theoretischen Kenntnisse und dem Erkennen der Grenzen zum Arbeitsgebiet des Dermatologen.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Nach bestandener Prüfung kann der Schüler die Berufsbezeichnung
„Staatlich geprüfter Kosmetiker“/„Staatlich geprüfte Kosmetikerin“ führen.
Außerdem können der Realschulabschluss oder der Erweiterte Realschulabschluss erworben werden.
6. Bewerbungsunterlagen
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
- frankierter Rückantwortumschlag (C 4)
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung Ihres Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.