Ausbildungsberuf: Friseur/Friseurin

Ausbildungsdauer: 3 Jahre

Ausbildungsart: duale Ausbildung

 

1. Ausbildungsziel


Von Friseuren und Friseurinnen wird neben dem soliden handwerklichen Können ein hohes Maß an fachlichem Wissen, Einfühlungsvermögen, Menschenkenntnis, Kommunikationskompetenz, Kreativität und Flexibilität erwartet.
Als Dienstleistende müssen sie ihr Handeln und Auftreten an den Erwartungen und Wünschen der Kunden orientieren und durch ihre berufliche Handlungsfähigkeit erfüllen.


Des Weiteren nehmen Salonmarketing, betriebliche Organisation und unternehmerisches Handeln einen hohen Stellenwert ein. Die zukünftigen Friseure und Friseurinnen sollen in die Lage versetzt werden, unternehmerische Entscheidungen vorzubereiten, zu verstehen, nachzuvollziehen und mitzutragen.

 

2. Stundentafel

 

 Unterrichtsfächer bzw. Lernfelder (LF)     Jahresstunden
 Berufsfeldübergreifender Lernbereich  Grundstufe  Fachstufe I  Fachstufe II  Summe
 Deutsch

 40

40   80
 Sozialkunde  40 40  40 120 
 Sport  40 40    80 
 Religion oder Ethik  40 40  40  120 
 Summe  160 160  80  400 
         
 Berufsbezogener Lernbereich  Grundstufe  Fachstufe 1  Fachstufe 2
 LF 1 In Ausbildung und Beruf orientieren 60    
 LF 2 Kunden empfangen und betreuen 40     
 LF 3 Haare und Kopfhaut pflegen 80     
 LF 4 Frisuren empfehlen 80     
 LF 5 Haare schneiden 60     
 LF 6 Frisuren erstellen   60  
 LF 7 Haare dauerhaft umformen   60   
 LF 8 Haare tönen   80   
 LF 9 Haare färben und blondieren   80   
 LF 10 Hände und Nägel pflegen und gestalten     40
 LF 11 Haut dekorativ gestalten     80 
 LF 12 Betriebliche Prozesse mitgestalten     80 
 LF 13 Komplexe Friseurdienstleistungen durchführen     80 
 Wahlpflichtangebot  40 40  40 
 Gesamtstundenzahl 520  480  400 

 

3. Bewerbungsvorgang


Der Ausbildungsvertrag wird zwischen dem Ausbildenden und dem Auszubildenden abgeschlossen. Der Ausbildungsvertrag bedarf der Zustimmung der Handwerkskammer. Im Falle der Minderjährigkeit ist zum Vertragsabschluss die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Der Ausbilder meldet den Auszubildenden in der zuständigen Berufsschule an.

 

Hinweise: Während der Ausbildung wird ein Ausbildungsentgelt gezahlt.

Bitte überprüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich der Masernschutzimpfung.




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