Ausbildungsberuf: Kinderpfleger/Kinderpflegerin
Dauer: 2 Jahre (Vollzeit)
1. Ausbildungsziel:
Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt in der Erziehung, Bildung, Versorgung und Betreuung von Kindern im Alter von 0 bis 7 Jahren. Als Hilfe für Erzieher, Sozialpädagogen, Pflegepersonal und Eltern trägt die/der Kinderpfleger/in Mitverantwortung beim Beaufsichtigen, Anregen und Pflegen einzelner Kinder und kleiner Gruppen bis zum Schuleintritt.
2. Zugangsvoraussetzung:
In die Berufsfachschule Kinderpflege kann aufgenommen werden, wer mindestens den Hauptschulabschluss
oder einen anderen gleichwertigen Bildungsstand nachweist und zu Beginn der Ausbildung das 25.Lebensjahr
noch nicht vollendet hat.
Empfohlen wird eine Bescheinigung nach dem Infektionsschutzgesetz §§ 42/43.
Ein erweitertes Führungszeugnis, das am Aufnahmetag nicht älter als 3 Monate ist, ist vorzulegen.
3. Stundentafel:
| Jahresstunden | ||
| Unterrichtsfächer | Klasse 1 | Klasse 2 |
| Berufsübergreifender Lernbereich | ||
| Deutsch | 80 | 80 |
| Sozialkunde | 40 | 40 |
| Sport | 40 | 40 |
| Religion oder Ethik | 40 | 40 |
| Berufsbezogener Lernbereich | ||
| Mathematik | 80 | 80 |
| Englisch | 80 | 80 |
| Lernfelder | ||
| 1. Berufliches Verständnis und berufliche Identität entwickeln | 120 | 80 |
| 2. Kinder in ihrer Entwicklung verstehen und unterstützen | 80 | 80 |
| 3. Kinder bedarfsgerecht und gesund ernähren und versorgen | 80 | 80 |
| 4. Sozialpädagogische und pflegerische Tätigkeiten als Prozess gestalten | 160 | 160 |
| 5. Kinder pflegen und ihre Gesundheit fördern | 80 | 80 |
| 6. Spiel als Lerntätigkeit gestalten | 80 | 80 |
| 7. Musisch-kreative Tätigkeiten anregen und begleiten | 120 | 120 |
| 8. Sprachentwicklung und Kommunikation des Kindes durch Medien fördern | 40 | 80 |
| Wahlpflichtangebote | 80 | 80 |
4. Praktische Ausbildung
Die praktische Ausbildung umfasst vier Wochen in jedem Ausbildungsjahr.
5. Abschlüsse und Berechtigungen
Mit dem Bestehen der Abschlussprüfungen erteilt der Prüfungsausschuss die Berechtigung, die Berufsbezeichnung „Staatlich geprüfter Kinderpfleger“/ „Staatlich geprüfte Kinderpflegerin" zu führen.
Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, einen höheren Schulabschluss zu erreichen.
6. Bewerbungsunterlagen
Der schriftlichen Anmeldung sind beizufügen:
- formloses Bewerbungsschreiben
- tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopien der letzten Zeugnisse
Das Auswahlverfahren beginnt im Januar des Jahres, indem die Ausbildung startet.
Hinweise: Auskünfte zur finanziellen Förderung erteilt das Amt für Ausbildungsförderung des jeweiligen Heimatortes.
Bitte prüfen Sie Ihren Impfstatus bezüglich einer Masernschutzimpfung.
Zuständigkeitsbereich von Frau Preißler
annett.preissler@bbs5-halle.bildung-lsa.de

